Als EDTA-Blut bezeichnet man Vollblut, in dem durch die Zugabe von EDTA die Gerinnung – durch die Bindung von Ca-Ionen – gehemmt wird.

Bei der Blutentnahme sollte es als letztes Röhrchen abgenommen werden, um eine EDTA-Verschleppung zu verhindern. Bitte achten Sie auf das Verfallsdatum! Abgelaufene EDTA-Röhrchen liefern aufgrund der Instabilität der Reagenzien keine validen Ergebnisse.

EDTA-Blut für das kleine Blutbild ist bei Raumtemperatur 24 Stunden stabil. Für das große Blutbild, das eine Zell-Differenzierung umfasst, sollten die Proben jedoch taggleich gemessen werden (Lagerung ebenfalls bei Raumtemperatur), da mit zunehmender Zeit die Beurteilbarkeit der Leukozyten aufgrund von Autolyse deutlich beeinträchtigt wird. Das Röhrchen sollte zu mindestens einem Drittel gefüllt sein, da eine unzureichende Füllmenge die Qualität und Genauigkeit der Analyse beeinträchtigen kann.

Für die HbA1c-Bestimmung sollte das EDTA-Röhrchen ebenfalls zu mindestens einem Drittel gefüllt sein.

Für die Durchführung der Blutsenkungsgeschwindigkeit (BSG/BKS) benötigen wir ein zu mindestens ¾ gefülltes EDTA-Röhrchen. Diese Untersuchung kann nur taggleich durchgeführt werden!

Für die Bestimmung von Vitamin B1, B2 und B6 benötigen wir ein gesondertes, gut gefülltes und lichtgeschütztes EDTA-Röhrchen. Dafür umwickeln Sie bitte das Röhrchen mit Alufolie. Dieses sollte bis zur Abholung im Kühlschrank gelagert werden.

Für humangenetische Untersuchungen benötigen wir ein gesondertes, gut gefülltes EDTA-Röhrchen sowie eine Einwilligungserklärung zur humangenetischen Untersuchung gemäß Gendiagnostikgesetz (GenDG). Diese muss zwingend vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein und muss dem Labor im Original vorliegen!

Zur Herstellung von EDTA-Plasma muss das Röhrchen zeitnah zentrifugiert werden. Der Überstand wird dann vorsichtig in ein leeres Neutral-Röhrchen pipettiert. Bitte nicht abkippen! Bei der Pipettierung ist darauf zu achten, dass ein ausreichender Abstand zur Leukozyten-Thrombozyten-Schicht (buffy coat) bleibt. Das Röhrchen muss etikettiert, mit „EDTA-Plasma“ beschriftet und eingefroren werden. Der Transport muss in einer durchgefrorenen Gefrierbox erfolgen (Box und Plasma getrennt über Nacht im Gefrierschrank lagern). Nicht gefrorene oder aufgetaute bzw. angetaute Plasma-Proben können – aufgrund der extremen Instabilität der Analyte – nicht untersucht werden.

Einmal-Pipetten, Neutralröhrchen sowie Gefrierboxen können Sie bei Bedarf im Labor anfordern.