Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebes Praxisteam,
ab dem 1. Januar 2026 wird die Bestimmung der Glukose aus Serumproben gemäß der
aktuellen regulatorischen Vorgaben der Rili-BÄK (Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen) nicht mehr durchgeführt.
Diese Änderung dient der Sicherstellung präanalytischer Stabilität, der Einhaltung der geforderten Qualitätsstandards sowie der Vermeidung von Fehlinterpretationen der Laborergebnisse – insbesondere im Rahmen der elektronischen Patientenakte (ePA).
Der Hintergrund dieser Änderung ist die sogenannte Glykolyse, bei der Zellen im Blut Glukose abbauen. Erfolgt keine sofortige Zentrifugation nach der Blutentnahme, kommt es bereits innerhalb von Stunden zu einem Absinken des gemessenen Glukosewertes. Dieser Effekt führt zu einer relevanten Verfälschung des Messergebnisses.
Als alternatives Probenmaterial sind ab diesem Zeitpunkt ausschließlich Röhrchen mit Stabilisator (Natriumfluorid, auch FcMix oder GlukoExakt) zugelassen. Diese hemmen die Glykolyse zuverlässig und gewährleisten dadurch eine korrekte Bestimmung der Glukosekonzentration.
In allen Anforderungsprofilen unseres Labors werden die entsprechenden Kürzel und Materialangaben angepasst. Bei älteren Anforderungsscheinen, auf denen Glukose aus Serum angefordert ist, erfolgt die Analyse automatisch als „Glukose aus Natriumfluorid“.
Natriumfluorid-Röhrchen können, wie andere Probenröhrchen auch, über unser Labor bezogen werden. Bitte berücksichtigen Sie diese Änderung bei Ihrer zukünftigen Probenentnahme und Bestellung von Verbrauchsmaterialien.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Laborteam gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr MVZ Ärztliche Laboratorien München-Land, Poing