20. März 2026

Begrenzungen der Berechnungsfähigkeit von allergenspezifischen Antikörpern (IgE-RAST)

Bitte beachten Sie bei der Anforderung von Allergietests folgenden Hinweis:

Im EBM sind pro Quartal bei Erwachsenen 8 Allergene (Einzel- oder Mischallergene) + ggf. Gesamt-IgE berechnungsfähig! 
Bei Kindern bis zum 6. Lebensjahr sind gemäß EBM pro Quartal nur 15 Allergene (Einzel- oder Mischallergene) + ggf. Gesamt-IgE berechnungsfähig. Kennziffer: 32009

Bei Privatpatienten (GOÄ) beträgt die Höchstzahl unabhängig vom Lebensalter pro Untersuchungsmaterial jeweils 10 Einzelallergene und 4 Mischallergene.
Nach drei Kalendertagen ist eine neuerliche Einsendung mit neu abzunehmendem Untersuchungsmaterial möglich.

Sollten pro Untersuchungsmaterial über die jeweils zulässige Höchstzahl hinaus zusätzliche Allergene gewünscht werden, so müssen die Patienten aufgeklärt werden, dass die dafür zusätzlich entstehenden Kosten nur als IGeL- bzw. Selbstzahler-Leistung berechnet werden können.
Insbesondere Privatpatienten müssen darüber informiert werden, dass der Versicherer ggf. nicht alle Kosten einer beliebigen Anzahl an Allergietests jenseits der Höchstzahl trägt.

Die Kosten je Allergen bzw. Mischallergen: 16,76 EUR (GOÄ 1,15-fach).

Sollen bei einer Anforderung Allergene über die jeweils berechnungsfähige Höchstzahl hinaus durchgeführt werden, bitten wir bei Privatpatienten um einen entsprechenden Hinweis bzw. bei Kassenpatienten um eine Anforderung als IGeL-Leistung.

Quellenangabe:
Legende zu EBM-Ziffern 32426 und 32427; Legende zu GOÄ-Ziffern 3890 und 3891

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