Beschriftung der Proben zur Blutgruppenbestimmung nach den gültigen Richtlinien

Aufgrund der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie), aufgestellt vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer und vom Paul Ehrlich Institut (Fortschreibung 2021), müssen Proben für die Blutgruppenbestimmung und die serologische Verträglichkeitsprobe folgende Kriterien erfüllen:

  1. Es ist eine nur für diesen Zweck bestimmte und geeignete Blutprobe (eigenes EDTA-Röhrchen für Blutgruppenbestimmung) erforderlich (Ausnahme pädiatrische Patienten).
    z.B. bei gleichzeitiger Anforderung von Blutbild bitte 2. EDTA-Röhrchen abnehmen.
  2. Ein Barcode Etikett kann auf dem Probengefäß angebracht sein, ist aber nicht ausreichend zur Identitätssicherung!
Jedes Probengefäß ist vor Entnahme zwingend mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Patienten eindeutig zu kennzeichnen

In dem hochreglementierten Bereich der Transfusionsmedizin haben diese Regeln Gesetzescharakter. Bitte achten Sie daher darauf, diese Anforderungen zu erfüllen.

Sollte eine Probe für die Blutgruppenbestimmung nicht ausreichend etikettiert sein, ermöglichen wir es Ihnen in einer Übergangszeit bis zum 1. Mai 2023 die Identität des Patienten schriftlich zu bestätigen. Danach werden wir wie alle anderen Münchner Labore auch aus diesen Proben keine Blutgruppenbestimmung mehr durchführen.

Wir empfehlen unsere elektronische Laboranforderung, bei der Name und Geburtsdatum automatisch mit auf das Barcodeetikett gedruckt werden. Wenn Sie Name und Geburtsdatum anders anbringen möchten, verwenden Sie bitte Etiketten, die während des gesamten Probentransports haften bleiben.

 

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